Investieren und sparen: Staatliche Förderung für erneuerbare Energien im Überblick
Artikel 41 AGVO – Förderung für erneuerbare Energien, PV & Wärmeerzeugung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt aktuell die Erneuerung der Hauselektrik in Mehrparteiengebäuden – bis zu 45% Zuschuss, maximal 20.000 € pro Standort. Eine einzigartige Gelegenheit, um Deine Projekte im Bereich Photovoltaik und Mieterstrom wirtschaftlicher zu gestalten – einfach, effizient und ohne EU-Anmeldeverfahren.
Artikel 41 AGVO einfach erklärt
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein zentraler Baustein der Energiewende – und wird von der Europäischen Union aktiv unterstützt.
Mit dem Artikel 41 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) können Unternehmen und Organisationen Investitionszuschüsse für Projekte erhalten, die auf die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien abzielen.
Das Besondere: Diese Förderungen sind beihilfefrei, das heißt, sie können ohne Genehmigung durch die EU-Kommission gewährt werden – sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
🔑 Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionsmehrkosten im Vergleich zu einer Standardanlage, die keine erneuerbaren Energien nutzt.
Dazu gehören beispielsweise:
- Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Quellen (z. B. Photovoltaik, Solarthermie, Biomasse)
- Modernisierung der Hauselektrik im Zusammenhang mit erneuerbaren Energieprojekten
- Planungs-, Installations- und Materialkosten für die Integration von regenerativen Energien
- Mess-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme für Energieoptimierung
Nur die Mehrkosten im Vergleich zu einer konventionellen Lösung werden gefördert.
⚙️ Fördervoraussetzungen
- Neue Investition in Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen oder deren Einsatz ermöglichen
- Erfüllung der technischen und rechtlichen Anforderungen nach Artikel 41 AGVO
- Keine Doppelförderung aus anderen Programmen
- Oft Bedingung: Installation einer PV-Anlage mit mehr als 30 kWp Leistung
💰 Höhe der Förderung
- Förderquote: bis zu 45% der förderfähigen Investitionskosten
- Maximalbetrag: bis zu 20.000 € pro Netzanschluss oder Standort
- Einmalige Förderung je Maßnahme und Standort
So lassen sich selbst umfangreiche Modernisierungs- oder Umrüstungsprojekte wirtschaftlich realisieren.
🧭 Der Weg zur Förderung – so läuft der Antrag ab
- Förderfähigkeit prüfen: Erfüllt Dein Projekt die Anforderungen nach Artikel 41 AGVO?
- Unterlagen vorbereiten: Kostennachweise, technische Daten, Projektbeschreibung.
- Antrag stellen: Online beim BAFA oder bei der KfW.
- Bewilligung abwarten: Erst nach Genehmigung darf mit dem Projekt begonnen werden.
- Umsetzung & Nachweis: Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
🌍 Warum sich die Förderung lohnt
- Schnellerer Return on Investment durch hohe Zuschussquote
- Unbürokratische Abwicklung – keine EU-Voranmeldung nötig
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende
- Langfristige Kosteneinsparungen durch Eigenstromnutzung
🚀 Fazit
Wer in erneuerbare Energien und moderne Energieinfrastruktur investiert, profitiert von klaren finanziellen Vorteilen.
Die Förderung nach Artikel 41 AGVO macht den Umstieg auf grüne Technologien nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich attraktiv.
Informiere Dich jetzt über die passende Förderoption und sichere Dir bis zu 45% Zuschuss für Dein Energieprojekt.
Warum jetzt handeln?!
Die Fördermittel sind begrenzt und können nur so lange beantragt werden, wie Budget verfügbar ist.
Mit einem Antrag bis Jahresende sicherst Du Dir nicht nur den Zuschuss, sondern startest 2026 direkt mit moderner, förderfähiger Energieinfrastruktur.
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